Die Erste-Hilfe-Grundausbildung ist Voraussetzung für betriebliche Ersthelfer (BG Vorschrift DGUV 1) und als Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein. Betriebliche Ersthelfer müssen alle 2 Jahre eine Erste-Hilfe-Fortbildung besuchen.
Die Erste-Hilfe-Grundausbildung wird anerkannt für:
Die Kosten für die Ersthelferausbildung in Firmen übernimmt normalerweise die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Für Mitgliedsbetriebe der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) muss vor Kursbeginn bei der BGN das Formular für die Kostenübernahme beantragt werden (BGN_Formular). Bitte bringen Sie dieses Formular im Original mit Unterschrift und Stempel des Unternehmens zum Kurs mit oder senden Sie es uns im Original per Post zu.