Ambulante Pflege, DRK, Wohlfahrtsverband, Augentropfen, Hausbesuch, Patient, Pflegedienst, Pfleger, Pflegerin

Pflege zu Hause

Ansprechpartner
Frau Ines Stephan

Telefon: 037603 8444
E-Mail:
pflegedienst-wildenfels
@drkzwickau.de

Schulstraße 5
08134 Wildenfels

Brauchen Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause Hilfe?
Das Deutsche Rote Kreuz kann Ihnen auch zu Hause helfen.
Diese Hilfe nennt man:
Ambulante Pflege.
Diese Hilfe ist für alte oder kranke oder behinderte Menschen.
Diesen Menschen kann das Deutsche Rote Kreuz auch zu Hause helfen.

Unsere Leistungen:

  • Grundpflege nach SGB XI
  • Häusliche Krankenpflege nach SGB V
  • Entlastungsleistung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Beratungsbesuche
  • Essen auf Rädern
  • Fahrdienst innerhalb von Wildenfels / Fahrdienstvermittlung
  • Vermittlung von Hausnotrufservice / Sanitätshäusern
  • Betreutes Wohnen
Mit dieser Hilfe können Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause bleiben.Sie müssen nicht in ein Kranken-Haus.
Auch nicht wenn Sie krank oder behindert sind.
Die ambulante Pflege kann in vielen Situationen zu Hause helfen.

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

    • chronisch Kranke
    • kurzzeitig Erkrankte
    • behinderte Menschen
    • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
    • Personen, die ein ärztliches Rezept zur häuslichen Pflegen haben
    • 01 Deutsches Rotes Kreuz DRK, Einsatzbereiche / Aktivitaeten / Leistungen / Aufgaben, Sozialarbeit, Ambulante Pflege Hauspflege haeusliche Pflege, Strumpf, anziehen, Einmalhandschuhe, Betreuung
      Foto: A. Zelck/DRK e. V.
    DRK - AppAlle Rotkreuz-Angebote in meiner Umgebung auf einen Blick

    26.000 Mal Lebenshilfe in den unterschiedlichsten Lebenslagen - dies bietet die kostenfreie Rotkreuz-App.

    Wobei kann der ambulante Pflege-Dienst unterstützen?

    Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:
    • Beim Waschen oder beim Anziehen und Ausziehen.
    • Wenn Sie Tabletten nehmen müssen.
    • Wenn Sie eine Beratung brauchen.
    • Beim Einkaufen und beim Kochen und beim Putzen.
    • Wenn Sie zu Hause andere Probleme haben.

    Wo kann ich mehr erfahren?

    Wollen Sie mehr dazu wissen? Das Deutsche Rote Kreuz in Ihrer Stadt kann Sie dazu beraten.
    Dort erfahren Sie auch die Preise für diese Hilfe.
    Dann wird für Sie ein Angebot gemacht.
    Darin werden die Leistungen erklärt und auch alle Preise.
    Am Ende können Sie sich entscheiden. Bekommen Sie kein Geld von der Pflege-Versicherung?
    Dann können Sie die gleiche Hilfe vom Deutschen Roten Kreuz trotzdem bekommen.
    Sie können die Hilfe dann selbst bezahlen.
    Man sagt auch:
    Als Privat-Leistung. Diese Internet-Seite von der Regierung bietet weitere Informationen an:
    http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflege-berater/ambulante-pflege.htmlHinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.
    Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017
    Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums

    Broschüre zu den Leistungen der Pflegeversicherung

    Quelle: Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums

    Die Leistungen der Pflegeversicherung

    Körperbezogene Pflegemaßnahmen

    Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
    • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
    • Hautpflege, Haarpflege
    • Aus- und Ankleiden
    • Mobilisation, Bett richten
    • Mundpflege, Rasur
    • Lagerung, Krankenbeobachtung
    • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

      Behandlungspflege

      Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
      • Injektionen
      • Verbände
      • Katheter legen und wechseln
      • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
      • Dekubitus-Versorgung
      • Augentropfen  verabreichen
      • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
      • Absaugen
      • Stoma-Versorgung
      • Einläufe
      • Enterale Ernährung über PEG Sonde
      • Parenterale Ernährung über Port

        Verhinderungspflege

        Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
        Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 
        Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

        Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

        Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie
        • aus dem Krankenhaus entlassen werden
        • aber noch nicht rehafähig sind
        • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben
        Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:
        • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
        • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
        • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI

        Wie geht es weiter?

        Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.

        Das Service-Wohnen des DRK bietet betreutes Wohnen für Senioren.

        Hausnotruf

        Das DRK bietet Ihnen mit dem Hausnotruf Sicherheit und Geborgenheit in Ihren eigenen vier Wänden - rund um die Uhr. Mit ihm sind Sie zuhause nie allein.

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