pflegeberatung-neu.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Pflege-Beratung

Ansprechpartner
Frau Anja Schneider

Telefon: 0375 522528
E-Mail:
pflegedienst-zwickau
@drkzwickau.de

Eschenweg 60a
08060 Zwickau

Sie selbst oder ein Mitglied der Familie braucht Unterstützung?
Viele Menschen brauchen Hilfe.
Weil sie alt sind oder krank.
Oder wenn sie einen Unfall hatten.
Das Deutsche Rote Kreuz kann helfen und auf Fragen antworten.
Unsere Mitarbeiter finden zusammen mit Ihnen eine Lösung.

Unsere Mitarbeiter haben eine besondere Ausbildung.
Die Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen und können Sie beraten.
So bekommen Sie wichtige Informationen und können handeln.
Wir beraten zu den Themen Pflege und Versorgung.
Und welche Unterstützungen Sie bekommen können.
Diese Beratung kann auch bei Ihnen zu Hause sein.
Die Pflege-Beratung ist gratis für Sie.

Ansprechpartner
Frau Ines Stephan

Telefon: 037603 8444
E-Mail:
pflegedienst-wildenfels
@drkzwickau.de

Schulstraße 5
08134 Wildenfels

Für wen ist die Pflege-Beratung?

Jeder kann das Deutsche Rote Kreuz anrufen und Fragen stellen.
Wir beraten Sie gern zu den Themen Pflege und Unterstützung.
Diese Beratung ist für Sie gratis.
Auch nach der ersten Beratung unterstützen wir Sie.
Zum Beispiel wenn Sie einen Antrag stellen müssen.
Vielleicht für eine Pflege-Stufe.
Oder wenn Sie Hilfe im Haushalt brauchen.

Leistungen der Pflege-Versicherung

Wer bekommt Leistungen?

Das regelt das Sozial-Gesetz-Buch.
Paragraf 14.
Absatz 1.
Menschen mit Krankheiten und Behinderungen können Leistungen bekommen.
Und nur wenn sie länger als 6 Monate im Alltag Hilfe brauchen.
Die Krankheit oder Behinderung muss also schwer sein.
Nur dann bekommen Sie Leistungen.
Es gibt viele Möglichkeiten.

Zum Beispiel:

  • Wenn Sie Hilfe brauchen beim Waschen und Zähne putzen.
  • Wenn Sie nicht allein kochen oder essen können.
  • Wenn Sie nicht allein gehen oder Treppen steigen können.
  • Wenn Sie nicht allein einkaufen können.

Dann brauchen Sie Hilfe im Alltag.
Dann können Sie Leistungen bekommen.
Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Dabei helfen wir Ihnen.
Die Pflege-Versicherung prüft dann Ihren Antrag.

Es gibt 4 Pflege-Stufen

  • Pflege-Stufe 0

Wenn Sie nur einige Sachen nicht mehr allein machen können.

  • Pflege-Stufe 1

Wenn Sie noch mehr Hilfe benötigen.
Das schwere Wort ist:
Erhebliche Pflege-Bedürftigkeit.

  • Pflege-Stufe 2

Wenn Sie viel Hilfe benötigen.
Das schwere Wort ist:
Schwer-Pflege-Bedürftigkeit.

  • Pflege-Stufe 3

Das ist die höchste Stufe.
Das schwere Wort ist:
Schwerst-Pflege-Bedürftigkeit.

Mit Pflege-Stufe 0 bekommen Sie wenig Unterstützung von der Pflege-Versicherung.
Mit Pflege-Stufe 3 bekommen Sie eine hohe Unterstützung.

Die Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017

Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017
Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums
  • Welche Leistungen bezahlt die Pflege-Versicherung?

    Pflege und Unterstützung zu Hause
    Dazu gehören zum Beispiel:
    Hilfe bei der Körper-Pflege.
    Hilfe beim Wechseln von einem Verband.
    Beratung auch für Familien-Mitglieder.
    Einkaufen und kochen.
    Die Wohnung sauber machen.
    Hilfe bei der Alltags-Gestaltung.

    Tages-Pflege und Nacht-Pflege
    Das ist eine Hilfe für pflegende Familien-Mitglieder.
    Die Familie kann bei der Pflege unterstützt werden.
    Am Tag und in der Nacht.
    Es gibt verschiedene Unterstützungs-Möglichkeiten.

    Urlaubs-Vertretung
    Man sagt auch:
    Verhinderungs-Pflege.
    Eine pflegende Person ist krank oder im Urlaub?
    Dann bezahlt die Pflege-Versicherung einen Ersatz.
    Sie müssen nicht auf Unterstützung verzichten.

    Kurz-Zeit-Pflege
    Können Sie für einige Tage nicht zu Hause gepflegt werden?
    Dann können Sie für einige Tage in ein Pflege-Heim gehen.
    Das ist eine voll-stationäre Pflege.

    Pflege-Hilfs-Mittel
    Hilfs-Mittel helfen im Alltag und im Haushalt.

    Umbau der Wohnung
    Manchmal ist ein Umbau nötig.
    Zum Beispiel kann eine Dusche größer gemacht werden.

    Kürzere Arbeits-Zeiten
    Wenn Sie ein Familien-Mitglied pflegen wollen. 

    Absicherung von Pflege-Personen
    Dazu gehört zum Beispiel die Unfall-Versicherung für die Pflege-Tätigkeit.
    Dazu gibt es Zuschüsse für Kranken-Versicherung und Pflege-Versicherung.
    Oder auch für die Renten-Versicherung.
    Und es gibt eine freiwillige Arbeitslosen-Versicherung. 

    Pflege-Kurse für Familien-Mitglieder
    Dabei lernen Familien-Mitglieder wichtige Dinge für die Pflege. 

    Betreute Wohn-Gruppen
    Dabei bleiben Sie weiter selbstständig.
    Sie sind nicht in einem Pflege-Heim.
    Sie sind in einer Wohnung.
    Aber Sie bekommen Hilfe von unseren Mitarbeitern.
    Zum Beispiel wenn das Einkaufen für Sie sehr schwer ist.
    Dann unterstützen wir Sie dabei. 

    Pflege-Heime
    Manchmal ist eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich.
    Dann kann man ein Pflege-Heim nutzen.
    Hier werden Sie gepflegt und versorgt.

    Die Preise für diese Leistungen sind verschieden.
    Es kommt auch auf die Pflege-Stufe an.

    Haben Sie Fragen dazu?
    Wir beraten Sie gern.

Möchten Sie mehr wissen?

Diese Internet-Seite von der Regierung bietet weitere Informationen an:
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege.html
Sie können auch das Beratungs-Telefon anrufen.
Der Anruf ist für Sie gratis.
08 000 365 000

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.